Führerschein 2020 "B-196"

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alexolik
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Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von alexolik »

Ich bin gespannt ob die neue (deutsche) Regelung einen bereits bestehenden Klasse B Führerschein auf "B-196" aufzustocken (also Erlaubnis 125-er Roller fahren zu dürfen), in irgendwelcher Weise die 'Fahrerlaubnis' in Thailand Roller fahren zu dürfen beeinflußt. :drive
--> Text zu neuer Regelung in Deutschland
Wäre echt toll, wenn der neue "B-196"-Klasse Führerschein in der thailändischen Praxis 'anerkannt' wird. Auch wenn der letzte Satz "Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen." alles einem mies macht. :baeng

.....Träumen darf man doch oder? :D

alexolik


Werner
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von Werner »

Na, mal sehen, die 125er sind schon recht schnelle Geräte.

Es wird endlich Zeit, dass die Westdeutschen mal aus ihrem Mofa Moped Ding heraus kommen. Das nervt nur und ist auch gefährlich wenn man immer viel zu dicht überholt wird.

Die DDR war deutlich intelligenter bei der Konstruktion der Mopeds. Sie haben die so konstruiert, dass sie im Verkehr mitfahren können. Daher fahren die Dinger auch 80 km/h. Das passte.

Ohne Fahrstunden halte ich das für übertrieben. Da sollten ein paar Stunden Pflicht sein die man nachweisen muss bevor man so ein Ding besteigt. Das Fahren lernen auf der Straße ist doch ein wenig zu gefährlich.

Und eine Begrenzung auf Deutschland ist ja Blödsinn, entweder kann man das oder eben nicht. Dann sollte es auch weltweit so sein und die 125er sind ja z. B. in Thailand Standard.

W.


Rena
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von Rena »

Werner hat geschrieben: 11.01.2020, 15:23Die DDR war deutlich intelligenter bei der Konstruktion der Mopeds. Sie haben die so konstruiert, dass sie im Verkehr mitfahren können. Daher fahren die Dinger auch 80 km/h. Das passte.
Die Dinger fuhren offiziell nur 60 kmh, konnten aber leicht für höhere Geschwindigkeiten "optimiert" werden. Was trotzdem verboten war. Heute darf man damit, da die Mindestgescheindigkeit von 60 kmh erreicht werden kann, sogar auf deutschen Autobahnen fahren, ist aber nicht wirklich empfehlenswert.

Für Mopeds musste man in der DDR eine Führerscheinprüfung ablegen. War nicht automatisch im Autoführerschein behinhaltet. Mit 15 oder 16 Jahren machte man seinen Mopedführerschein, da gab es keine allzu großen Wartezeiten bei den wenigen Fahrschulen. Auf frei Plätze für den Autoführerschein durfte man durchaus 7 Jahre warten.


Werner
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von Werner »

Danke für die Korrektur. 60 ist also die genehmigte Geschwindigkeit, ist ja auch gut so. Ich hatte diese Info aus einer Sendung über das Design der DDR Fahrzeuge, da wurde über die Einführung der Schwalbe besprochen und darüber dass sie die für 60 km/h fit machen wollten / mussten was wohl gut gelungen war.

Ich bin mit meinem fetten 200er Vespa Roller mit den satten 10 PS auf die Autobahn gebrettert, hatte im Anzug alles stehen lassen was neben mir war, und dann bin ich mit dem Ding neben einem LKW, den ich in meinem Beschleunigungsrausch überholen wollte, kläglich verhungert. Die 125er werden es wohl recht gut schaffen auf der rechen Spur mit zu halten aber Spaß ist anders.

Viele Mopeds mit 125 ccm auf der Straße bedeutet auch viele Organspender. Oh, höre ich da gerade einen gewissen Eigennutz heraus, ja, richtig, als Politiker würde ich auch dafür stimmen dass meine neue Niere frisch von der Straße und nicht aus Südamerika kommt. (ACHTUNG Ironie, das war jetzt mal sehr böse getextet, ha ha ha)

W.


Sarek
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von Sarek »

alexolik hat geschrieben: 07.01.2020, 12:08 Ich bin gespannt ob die neue (deutsche) Regelung einen bereits bestehenden Klasse B Führerschein auf "B-196" aufzustocken (also Erlaubnis 125-er Roller fahren zu dürfen), in irgendwelcher Weise die 'Fahrerlaubnis' in Thailand Roller fahren zu dürfen beeinflußt. :drive
--> Text zu neuer Regelung in Deutschland
Wäre echt toll, wenn der neue "B-196"-Klasse Führerschein in der thailändischen Praxis 'anerkannt' wird. Auch wenn der letzte Satz "Auch ist sichergestellt, dass mit dieser Berechtigung Leichtkrafträder im Ausland nicht geführt werden dürfen." alles einem mies macht. :baeng

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alexolik
Leider nein!
Ich war vor ca. 2Wochen auf der Führerscheinstelle und es wurde klargestellt das der neue Entwurf nicht
in einem internationalen FS eingetragen wird....
Also entweder für 1500-2000 den "richtigen" A1 machen oder weiter schwarz fahren.


Touringer
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von Touringer »

Hat das schon mal jemand gemacht oder davon gehört? : https://www.youtube.com/watch?v=z4DOh6hkVFQ

Touringer


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chris
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von chris »

Nö, wusste ich bisher noch nicht. Ich bin etz gerade dabei den B-196 hier zu beantragen, der Spaß kostet um die 600 Euro.
Bezüglich des internationalen Führerschein klingt es interessant, vielleicht hat ja wer noch Infos. Ansonsten werde ich im Juni mal in Bangkok mein Glück versuchen...


netterhase69
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von netterhase69 »

Touringer hat geschrieben: 25.02.2020, 14:46 Hat das schon mal jemand gemacht oder davon gehört? : https://www.youtube.com/watch?v=z4DOh6hkVFQ

Touringer
Hallo, ja ich habe mir den Internationalen Führerschein (er ist gültig nach dem abkommen von 1949 und 1968) im Dezember 2018 in Phuket ausstellen lassen. War ganz einfach und unkompliziert Passbild und je nach gewünschter Gültigkeitsdauer max. 20 Jahre den Preis bezahlen und nach knapp 1 Woche war er fertig. Der Führerschein wurde mir sogar per Post in unsere Unterkunft in unserem nächsten Ziel nachgeschickt da wir nicht so lange auf Phuket waren. Dieses Jahr konnte ich ihn dann auch schon bei einer Polizeikontrolle testen der Polizist hat ihn mir dann zurückgegeben mit den worten very good und hat in dem nachfolgendem Fahrer noch hochgehoben und gezeigt nach dem Motto ein Internationaler Führerschein ist Pflicht. Er ist natürlich nur in Verbindung mit dem Nationalen Führerschein gültig. Auch erhielten wir einen Anruf nach dem wir den Führerschein per Post erhalten hatten ob er angekommen sei sehr nett und super Service.


JT29
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von JT29 »

Touringer hat geschrieben: 25.02.2020, 14:46 Hat das schon mal jemand gemacht oder davon gehört? : https://www.youtube.com/watch?v=z4DOh6hkVFQ
Das Geld kann man sich sparen, das ist kein offizielles Dokument.

Hier gibt es noch mehr davon:
http://www.vehicle-documents.it/fantasi ... et/pig.htm


Caveman
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von Caveman »

netterhase69 hat geschrieben: 26.02.2020, 15:20 ... er ist gültig nach dem abkommen von 1949 und 1968 ... je nach gewünschter Gültigkeitsdauer max. 20 Jahre
So etwas gibt es nicht! Ein internationaler Fuehrerschein nach dem Genfer Abkommen von 1949 kann nur mit maximal einjaehriger Gueltigkeit ausgestellt werden und einer nach dem Wiener Uebereinkommen von 1968 nur bis maximal 3 Jahre. Die jeweiligen Dokumente sind voellig unterschiedlich. Ein Fuehrerschein nach beiden Abkommen kann nicht in einem einzigen Dokument ausgestellt werden und in Kartenform schon erst recht nicht.

Ich weiss nicht, wo ihr das Teil bekommen habt. Es war aber ganz sicher Verarsche und die Karte ist nichts wert. Vielleicht kann man damit den einen oder anderen unwissenden thailaendischen Cop beeindrucken, ein gueltiges Dokument ist es aber nicht und es schuetzt somit auch nicht vor Konsequenzen zivilrechtlicher oder strafrechtlicher Art.

Ihr habt euch abzocken lassen!

Gruss
Caveman


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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von Touringer »

So hab ich mir das auch gedacht. Ein Unwissender oder ein Witzbold der Kerl. :lol:


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chris
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von chris »

Hätte mich etz auch etwas gewundert. Nu gut zu wissen, daß Geld und die Mühe spar ich mir dann. Aber am Führerschein B-196 bleib ich dann, so darf ich dann hier zumindest legal fahren...


netterhase69
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Re: Führerschein 2020 "B-196"

Beitrag von netterhase69 »

Wohl etwas blauäugig gewesen aber da ich einige Leute kenne die schon vor Jahren in diesem sogenannten Büro eines Automobilclubs auf Phuket dieses Teil haben machen lassen hatte ich da keine Bedenken, dass etwas nicht stimmt.Sie hatten noch nie bei einer Kontrolle ein Problem damit, die Polizei kennt wohl auch nicht den Unterschied zwischen echt und unecht. Vor Ort wirkt alles sehr seriös ich meine da stand auch was von beglaubigte Übersetzungen usw. was sie alles machen. Wenn man aber auf die Internetseite geht, was ich leider vorher nicht gemacht habe, braucht man sicher nichts mehr dazu zu sagen denke da wird wohl keiner so ein Teil bestellen. Auch wenn die Polizei den Unterschied vielleicht nicht sieht oder kennt, wird es bei einem Versicherungsfall problematisch. Was bei einem Mietauto dann mangels richtiger Fahrerlaubnis teuer werden kann. So Lehrgeld bezahlt vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen nicht so blauäugig zu sein und auf das seriös wirkende Büro reinzufallen.


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