Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

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Lui
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Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von Lui »

Ich dachte bisher immer, es sei völlig unmöglich als Fallang Thailänder(in) zu werden, den thailändischen Pass und die gleichen Rechte wie ein Thai zu erlangen. :?

Nun sagte mir ein Freund, er hätte von einigen, wenigen Fallang gehört, die es geschafft hätten? :klatsch

Kennt sich jemand in diesem Thema aus? Ist es möglich thailändischer Bürger(in) zu werden, welches sind die Vorraussetzungen, denke Mal zunächst fließend Thai (Sprache), genügend Geld etc. ...
Hat der König die Möglichkeit jemanden zum Thailänder(in) zu ernennen?
Kennt jemand einen Fall, wo ein Europäer Thai geworden ist?

Und was ist mit den Thais, die z.B. in Deutschland Ihren Einbürgerungstest machen, danach den deutschen Pass bekommen und den thailändischen abgeben? Können diese Deutschen Bürger wieder Thai werden?

Lui


smile
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Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von smile »

Das geht! Nicht einfach aber es funktioniert und dauert auch ein bischen. Man muss soweit ich mich erinnere eine bestimmte Zeit lang eine dauerhfte Aufenthaltserlaubnis und eine bestimmte Zeit in Thailand gelebt haben. Danach kannst Du Dich dann als Tuktuk-Fahrer selbstständig machen ;)


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mike

Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von mike »

und jeder der es freiwillig macht, muss voll ein an der Birne haben,
aber das war ja nicht die Frage, gell.


smile
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Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von smile »

mike hat geschrieben:und jeder der es freiwillig macht, muss voll ein an der Birne haben,
aber das war ja nicht die Frage, gell.
Kommt wie immer drauf an! Ich kenn ein oder zwei, wenn ich deren Grundbesitz erben würde da könnte ich schwach werden.


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Tom
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Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von Tom »



chrissibaer

Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von chrissibaer »

Voraussetzungen für den Erwerb der thl. Staatsbürgerschaft:

(1) er volljährig in Übereinstimmung mit dem Thaigesetz und dem Gesetz, dessen Staatsangehörigkeit er hat, ist
(2) ein gutes Verhalten
(3) eine regelmäßige Beschäftigung
(4) weist für eine aufeinander folgende Zeitspanne von nicht weniger als 5 Jahren bis zum Tag des Einreichens des Antrags auf Einbürgerung einen Wohnort im Thaikönigsreich auf
(5) beherrscht die Thaisprache, wie in den Erlassen vorgeschrieben

zu Punkt 2: Da macht es sich z.B. gut, mehrere Monate als Mönch in einem Tempel verbracht zu haben
zu Punkt 3: Momentan muss man ein regelmäßiges, monatl. Einkommen von 80.000 Baht haben sowie in den letzten 3 Jahren insgesamt 100.000 Baht an Steuern in Thailand gezahlt haben
zu Punkt 5: Gibt schriftl. und mündl. Prüfung und man muss die Nationalhymne singen können

Soweit ich weiß, gibt es pro Jahr nur ein bestimmtes Kontigent an Personen, welche die Staatsbürgerschaft erhalten können.

Zur Einbürgerung von Thai in D.
Bei Erteilung gibt es die Auflage, die Thai-Staatsbürgerschaft aufzugeben. Da dies aber kompliziert und teuer ist und damit unzumutbar, wird die doppelte Staatsbürgerschaft in der Praxis toleriert.


hualanka
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Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von hualanka »

chrissibaer hat geschrieben: Zur Einbürgerung von Thai in D.
Bei Erteilung gibt es die Auflage, die Thai-Staatsbürgerschaft aufzugeben. Da dies aber kompliziert und teuer ist und damit unzumutbar, wird die doppelte Staatsbürgerschaft in der Praxis toleriert.
... und mindestens 6 Jahre in Deutschland gelebt und unbefristete Aufenthaltserlaubnis haben und noch ein paar Sachen...
Wenn man in Thailand Besitz (Grundstück, Haus) hat, kann man nicht von der thailändischen Staatsbürgerschaft entlassen werden. Somit läufts auf 2 Staatsbürgerschaften raus. Hört sich aber alles unkomplizierter an, als es ist. Meine Frau könnte es machen, ich rate ihr aber unbedingt davon ab...


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Roland
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Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von Roland »

monatl. Einkommen von 80.000 Baht

Das müsste mal ein thailändischer Durchschnittsverdiener haben. Ich denke da mal an Hotelpersonal.

Den ersten Schritt, dauerhafte Unterkunft und Arbeit halte ich für sehr schwierig. Zumal man dafür sämtliche Brücken zu D abbricht. (z.B. Altersversorgung)
Also ist schon mal ausreichend Kapital von Nöten, das man sicherlich nicht erst in Thailand verdient. Ich kenne jemand der seit 11 Jahren auf Koh Chang lebt, mit Thaifrau und Kindern. Jedoch denkt er nicht daran die deutsche Staatsbürgerschaft abzugeben. Wozu auch, selbst mit Thai Staatsangehörigkeit ist man immer noch Farang genau so wie meine erwachsenen adoptierten Thaikinder in Deutschland immer noch nicht wie Deutsche aussehen. :D


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Lui
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Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von Lui »

Vielen, vielen Dank. In diesem Forum bekommt man wirklich auf jede Frage eine Antwort, klasse. :D
Ich hätte nicht gedacht, dass es möglich ist und dazu ja noch relativ einfach. :klatsch

Also kann ich später, als Rentner versuchen Thai zu werden, die Sprache erlerne ich bereits, Einkommen ist ausreichend, es sei denn meine Rentenansprüche verfallen oder werden mir in Deutschland gekürzt, wenn ich die Staatsbürgerschaft wechsel (Wechselkurs in 20 Jahren ist natürlich unvorhersehbar) Meine private Krankenversicherung sollte mich dann doch weiterhin versorgen, solange ich die Beiträge weiter zahle? :?:

Ich kann dann das Land, auf dem mein Haus in Thailand steht, von meiner thail. Frau erben und muss mir keine Sorgen machen das ihre Kinder mich dort vertreiben, außerdem brauche ich dann nicht ständig mein Visum erneuern. :aetsch

Da ich eh in Thailand sterben möchte, brauche ich den deutschen Pass als Rückfahrticket in den Sozialstaat nicht. :wink:
smile hat geschrieben:
mike hat geschrieben:und jeder der es freiwillig macht, muss voll ein an der Birne haben,
aber das war ja nicht die Frage, gell.
Nur weil ich damit den Anpruch auf Harz 4 sowie auf medizinische Versorgung in Deutschland aufgebe?
Wenn ich nach Thailand umziehe, kann ich für mich selbst sorgen, oder ich lasse es eben, meine Einstellung dazu.
chrissibaer hat geschrieben: Zur Einbürgerung von Thai in D.
Bei Erteilung gibt es die Auflage, die Thai-Staatsbürgerschaft aufzugeben. Da dies aber kompliziert und teuer ist und damit unzumutbar, wird die doppelte Staatsbürgerschaft in der Praxis toleriert.
Dachte eher an die Einbürgerung von ehemaligen Thailänder(innen) mit ausländischem Pass in Thailand:
Die Schwester meiner Schwiegermutter ist vor ca. 30 Jahren in die USA ausgewandert und hat jetzt keinen thail. Pass mehr (Staatsbürgerschaft gewechselt).
In Zukunft möchte sie sich nun in Thailand zur Ruhe setzen und bereut natürlich, kein Thai mehr zu sein.
Sie möchte wissen, ob sie als ehemalige Thai wieder Thai werden kann.

Lui


chrissibaer

Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von chrissibaer »

Lui hat geschrieben:es sei denn meine Rentenansprüche verfallen oder werden mir in Deutschland gekürzt,
Genau so schauts aus, wenn man nicht in der EU (oder einigen anderen wenigen Ländern) lebt, wird die Rente um 30% gekürzt.
Das gleiche Problem haben viele türkische Gastarbeiter, wenn sie im Alter zurück in die Türkei gehen.

Und zum Grundstücksproblem: Das kann man Pachtverträge absichern. Deswegen gleich die Staatsbürgerschaft wechseln?

Zur Re-Einbürgerung von Thais: Ds soll nicht sonderlich kompliziert sein, ich denke ein Anruf bei der Botschaft bzw. Konsulat ist ein guter Anfang.


smile
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Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von smile »

Lui hat geschrieben:... es sei denn meine Rentenansprüche verfallen oder werden mir in Deutschland gekürzt, wenn ich die Staatsbürgerschaft wechsel
Werden wenn Du in ein "ärmeres Land" auswanderst gekürzt, wenn Du nach Schweden gehst jedoch nicht erhöht ;)


Rache? Sei einfach glücklich! Nichts stört Neider mehr als wenn du ein zufriedenes Leben führst!
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Lui
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Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von Lui »

smile hat geschrieben: Werden wenn Du in ein "ärmeres Land" auswanderst gekürzt, wenn Du nach Schweden gehst jedoch nicht erhöht ;)
Also benötige ich weiterhin meinen 1. Wohnsitz in Deutschland was wiederum bedeutet ich brauche entweder eine doppelte Staatsbürgerschaft oder eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis für Deutschland in meinen thailändischen Pass geklebt :roll: ...jetzt wird es aber langsam kompliziert.... :mrgreen:
Lui


smile
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Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von smile »

Wegen einem bischen Land wo ein Häuschen drauf steht würde ich die dt. Staatsbürgerschaft nicht aufgeben außerhalb von Thailand bist Du mit dem thai Paß eher der xxxxxx. Wenn die die "Sippe" ernsthaft vertreiben will, dann hilft Dir der Paß auch nichts.


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chrissibaer

Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von chrissibaer »

Lui hat geschrieben:Also benötige ich weiterhin meinen 1. Wohnsitz in Deutschland was wiederum bedeutet ich brauche entweder eine doppelte Staatsbürgerschaft oder eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis für Deutschland in meinen thailändischen Pass geklebt :roll: ...jetzt wird es aber langsam kompliziert.... :mrgreen:
Lui
Berichte in 20 Jahren mal, was die Ausländerbehörde meint, wenn du als vorher ausgebürgerter Deutscher eine Niederlassungserlaubnis beantragen willst.

Wenn es lediglich um ein Grundstück geht, würde ich sicherlich nicht auf die dt. Staatsbürgerschaft verzichten. Wie gesagt, man kann als Ausländer ja Land pachten, auch von seiner Frau, der Vertrag gilt auch über den Tod hinaus.

Und wenn deren Kinder dich vom Acker jagen wollen, dann schaffen sie das sowieso, egal, ob dir das Land gehört oder nicht. Auftragsmörder kosten in LoS auch nicht die Welt.


schiene

Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von schiene »

@Lui
Es ist gut etwas langfristiger zu planen aber 20 Jahre im voraus??
Was wären denn die Gründe die thail.Staatsbürgerschaft anzunehmen??


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Lui
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Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von Lui »

Der Hauptvorteil ist meiner Meinung nach, ich brauche kein Visa mehr in Thailand und ich kann Land etc. auf meinen Namen kaufen. Ich brauche im Nationalpark nur 20Bath zahlen statt 200 :aetsch :lol: :lol: :lol:
In 20 Jahren wird es bestimmt nicht einfacher, alles wird immer komplizierter und schwieriger, Deutscher zu werden genauso, inzwischen muss man sogar Deutsch lernen :( Frechheit. In Thailand macht man es den Fallangs ja auch von Jahr zu Jahr schwieriger, erst 30 Tage bei Wiedereinreise, jetzt 15 usw...
Nachteil ist natürlich Visa für andere Länder zu bekommen als Thailänder, aber das muss jeder für sich selbst wissen, wie wichtig das jemandem ist. Und natürlich die Rentenkürzung, also müsste ich einen 1. Wohnsitz in Deutschland behalten, also bei meinem Bruder in die Gartenlaube einziehen :wink: und mir vorher eine unbefristete Niederlassungserlaubnis für Deutsche Land besorgen, die bekomme ich allerdings wesentlich einfacher als die thailändische.
Ist nur mal so eine Überlegung, aber wenn wir hier in 20 Jahren einen türkischen Bündeskanzler haben wüßte ich nicht, wozu ich noch Deutsche Pass brauche, das mir bei Abwanderung überhaupt meine eigens erarbeitete Rente gekürzt werden kann bringt mich zur Weißglut und ist noch ein Grund mehr Thai zu werden.
Lui


dsching dschog

Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von dsching dschog »

Einer der reichsten Thais, William Heinecke ist auch eingebürgert.

Man sollte aber eine Einbürgerung nicht all zu ernst nehmen. Bei Bedarf ist man schneller wieder ausgebürgert als man denkt.
Sein Grundstückchen kann man sich auch über einen Usus Fruct (Niesbrauchrecht) absichern.

Ich kenne eine Thai die hat ihre Staatsbürgerschaft abgelegt. Dazu hat sie eine richtig gehende Inquisition auf der Botschaft durchmachen müssen (Das ist Verrat, umunkehrbar, sie kann nie mehr Thai werden..... bla bla bla).
Habe aber auch gehört, dass wenn man wieder nach Hause kommt sich mit seinen papieren einfach eine neue ID-Card holen kann. Quasi einmal Thai immer Thai. Garantie kann ich aber keine darauf geben wie das konkret gehandhabt wird.


Caveman

Re: Kann ein Fallang Thailänder(in) werden?

Beitrag von Caveman »

Lui hat geschrieben:Die Schwester meiner Schwiegermutter ist vor ca. 30 Jahren in die USA ausgewandert und hat jetzt keinen thail. Pass mehr (Staatsbürgerschaft gewechselt).
Da gerade das US-amerikanische Staatsangehoerigkeitsrecht nun wirklich ueberhaupt kein Problem mit doppelten oder auch mehrfachen Staatsangehoerigkeiten hat und fuer den Erwerb der US-amerikanischen Staatsangehoerigkeit somit auch nicht die Aufgabe einer auslaendischen Staatsangehoerigkeit erforderlich ist, glaube ich hier eher, dass sie die thailaendische Staatsangehoerigkleit nach wie vor besitzt. Dass sie keinen thailaendischen Pass mehr hat, kann ja die unterschiedlichsten Gruende haben und hat in den allermeisten Faellen nichts mit dem Verlust der thailaendischen Staatsangehoerigkeit zu tun.

Oder hat sie wirklich das thailaendische Ausbuergerungsverfahren durchlaufen? Riesenaufwand, dauert ewig und kostet richtig Kohle! Macht freiwillig und "ohne Not" wohl niemand. Ich halte dies somit erst einmal fuer ziemlich unwahrscheinlich.

Wahrscheinlich besitzt sie also ihre thailaendische Staatsangehoerigkeit nach wie vor und muss nur nen neuen Pass beantragen (was allerdings in einem solchen Fall auch mit einem ziemlich hohen Aufwand verbunden sein kann).

Gruss
Caveman


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