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Verwandte einladen

Verfasst: 03.03.2018, 11:06
von SanukSHG
Hallo mal eine frage hat jemand in letzter Zeit Verwandte oder Bekante eingeladen nach Deutschland ? und gab es Probleme mit dem Visum ?
Bei uns ist das leider schon zu lange her war halt viel Arbeit Ausländerbehörde usw.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 03.03.2018, 16:24
von Zimmerer
Bekannte
Letztes Jahr: Zum Landratsamt mit entsprechenden Nachweisen (Eigentum, Geld) und Kopie thailändischer Pass. Schnell und einfach gegangen. Dann das Dokument nach Thailand per Spezialzustellung (ca. 1 Woche, ca. 70 EUR). Diesmal dauerte es in BKK 1 Woche, bis die Genehmigung erteilt wurde. 2015 und 2016 ging das schneller. Dann hier den Flug gebucht und ab nach Deutschland.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 06:56
von SanukSHG
Also hängt es nicht mehr an der wie hieß es ! ich glaube Rückkehrwilligkeit zusammen.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 11:51
von Caveman
Die Auslaenderbehoerde interessiert sich nicht fuer den Rueckkehrwille. Da geht es bei einem Besuchsvisum lediglich um die Verpflichtungserklaerung.

Der Rueckkehrwille wird von der Stelle geprueft und bewertet, bei der das Visum beantragt wurde (also bei der Konsularabteilung der Botschaft in Bangkok). Mit der Verpflichtungserklaerung hat das rein gar nichts nichts zu tun.

Die Glaubhaftmachung des Rueckkehrwilles ist eine der Voraussetzungen fuer die Visumerteilung, die Verpflichtungserklaerung ist eine andere (aber nicht immer).

Gruss
Caveman

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 14:00
von smile
Ich hinterlegen das Depot von 3000.- Nan fährt nach Bangkok zur Botschaft. Dann meist 3 Tage zur Familie nach Chainat und dann ist bisher das Visum immer da gewesen.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 14:09
von Zimmerer
Ist zwar Privatsache aber nicht vergessen: Kranken- und Haftpflichtversicherung. Ich kannte das vor 2015 ja nicht, aber es gibt schon fertige 3-Monats-Pakete für relativ kleines Geld mit Selbstbehalt.

Das mit der Rückkehrwilligkeit höre ich heute zum ersten Mal :o

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 14:22
von SanukSHG
Caveman hat geschrieben:Die Auslaenderbehoerde interessiert sich nicht fuer den Rueckkehrwille. Da geht es bei einem Besuchsvisum lediglich um die Verpflichtungserklaerung.

Der Rueckkehrwille wird von der Stelle geprueft und bewertet, bei der das Visum beantragt wurde (also bei der Konsularabteilung der Botschaft in Bangkok). Mit der Verpflichtungserklaerung hat das rein gar nichts nichts zu tun.

Die Glaubhaftmachung des Rueckkehrwilles ist eine der Voraussetzungen fuer die Visumerteilung, die Verpflichtungserklaerung ist eine andere (aber nicht immer).

Gruss
Caveman
Die Glaubhaftmachung des Rueckkehrwilles ist eine der Voraussetzungen fuer die Visumerteilung, Das meinte ich wie gesagt ist bei uns schon lang her,frage mich nur wie soll man das beweisen liegt wohl immer noch stark daran wie der Botschaftsmitarbeiter drauf ist.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 14:32
von smile
@sanuk,

Ich sag mal so ... der Bauer kennt sein Schwein am watscheln. Wenn die Verwandten ne Arbeit haben (nicht als Cocktailkellnerin ) der Boss ne gute Empfehlung schreibt. Dann funktioniert das schon. Nan und ich hatten nie Schwierigkeiten.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 14:43
von Thorsten
Ja, ist hier schon richtig geschrieben worden. Es ist die Rückkehrwilligkeit die es zu belegen geht, alles andere ist recht einfach.

Aus Thai Sicht ein fester guter und langjähriger Job, ein eigenes gut gehendes Geschäft, Eigene kleine Kinder die man auf die Reise nicht mitnehmen tut, gut gefülltes Bankkonto von dem man belegen kann das es nicht von heute auf morgen gefüllt worden ist......das alles können Hinweise auf eine Rückkehrwilligkeit sein. Aber das liegt in der Tat an der Visa beantragenden Stelle in BKK, nicht an der Ausländerbehörde.

Der Hinweis mit der Krankenversicherung ist gut. Diese wird neben der Verpflichtungserklärung in diesem ganzen Beantragungs-Prozess auch gefordert.

Gruß
Thorsten

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 17:24
von JT29
Zimmerer hat geschrieben:Das mit der Rückkehrwilligkeit höre ich heute zum ersten Mal :o
Das ist nichts Thailand typisches, das ist internationaler Usus, wird immer geprüft bei vorübergehenden Aufenthalten.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 17:34
von martin
Thorsten hat geschrieben:Eigene kleine Kinder die man auf die Reise nicht mitnehmen tut,
Nö, mit Kindern kann man die Rückkehrwilligkeit nicht untermauern. Die werden ja auch öfters aus Sachzwängen heraus bei den Großeltern geparkt.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 19:06
von Thorsten
martin hat geschrieben:
Thorsten hat geschrieben:Eigene kleine Kinder die man auf die Reise nicht mitnehmen tut,
Nö, mit Kindern kann man die Rückkehrwilligkeit nicht untermauern. Die werden ja auch öfters aus Sachzwängen heraus bei den Großeltern geparkt.
Das wurde uns seinerzeit aber als Beispiel von der D Botschaft so benannt. In der Praxis aber kommt es sicherlich immer auf den Einzelfall drauf an und wer das zu entscheiden hat.

Gruß
Thorsten

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 04.03.2018, 21:14
von Werner
Und wie schafft ihr das innerhalb von wenigen Wochen eigene Kinder zu produzieren, und dann noch mehrere. Dazu braucht es doch 9 Monate, mindestens.

W.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 05.03.2018, 00:09
von Caveman
martin hat geschrieben:Nö, mit Kindern kann man die Rückkehrwilligkeit nicht untermauern. Die werden ja auch öfters aus Sachzwängen heraus bei den Großeltern geparkt.
Mit bei den Grosseltern geparkten natuerlich nicht, mit im eigenen Haushalt lebenden hingegen durchaus.

Gruss
Caveman

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 09.05.2018, 08:08
von hualanka
Hallo,
eine Nichte von meiner Frau haben wir schon 2mal eingeladen und jedesmal wurde sie wegen nicht feststellbarer Rückkehrwilligkeit von der Botschaft in BKK abgelehnt. Beim ersten mal hatte sie noch kein Kind jetzt hat sie eins. Schulnachweise, Jobnachweise etc. Hat alles nicht interessiert.
Nachdem da letztens auch noch die Thaipuff Kette ausgehoben worden ist, wo ja in großem Stil Betrug mit Thaivisa betrieben worden ist, wird's bestimmt nicht einfacher.
Man muss es einfach probieren mit der Einladung. Nur muss halt Flug und Krankenvers kostenfrei storniert werden können, wenn das Visum nicht erteilt wird. Sonst bleibt man auf den Kosten sitzen.
Die Kosten für die Verpflichtungserklärung sind zu verschmerzen. (30€ ?)

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Re: Verwandte einladen

Verfasst: 09.05.2018, 08:47
von smile
Ich buche den Flug immer nachdem das Visum erteilt wurde. Die KV die ich immer buche ... "Dr Walter, Provisit - vermittelt soweitich mich erinnen xie Würzburger Versicherung" kann man stornieren, verlängern oder auch verkürzen. Ich würde unbedingt eine Haftpflicht mit dazubuchen! Der Einladende haftet sonst! Wenn die eingeladene Person an einem Verkehrsunfall verursacht, mit einem zerschrottetem Porsche und einem zerknittertem Maybach fallen dieses Jahr die Weihnachtsgeschenke kleiner aus.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 09.05.2018, 10:44
von Werner
smile hat geschrieben:Ich buche den Flug immer nachdem das Visum erteilt wurde. Die KV die ich immer buche ... "Dr Walter, Provisit - vermittelt soweitich mich erinnen xie Würzburger Versicherung" kann man stornieren, verlängern oder auch verkürzen. Ich würde unbedingt eine Haftpflicht mit dazubuchen! Der Einladende haftet sonst! Wenn die eingeladene Person an einem Verkehrsunfall verursacht, mit einem zerschrottetem Porsche und einem zerknittertem Maybach fallen dieses Jahr die Weihnachtsgeschenke kleiner aus.
Bei dem Flug kann man einen Flug bei der LH buchen, der kostenfrei oder sehr günstig stornierbar ist, findet man z. B. auf der LH Webseite, der ist natürlich viel zu teuer. Wenn das Visum erteilt ist storniert man den Linienflug und kümmert man sich um einen günstigen Flug.

Der Hinweis mit der Haftpflicht ist sehr gut. Sollte ja eh jeder haben, auch ein Gast.

Die werden natürlich immer den horizontalen Arbeitseinsatz in Deutschland vermuten, das müsst ihr ausräumen. Also ladet sie nur wenige Tage oder vielleicht für zwei Wochen ein, weil sie ja arbeitet und wenig Urlaub hat. Vielleicht findet ihr einen weiteren Grund, vielleicht ist sie Ingenieurin und möchte die Hannovermesse besuchen oder sie möchte eine Aufnahmeprüfung an einer Kunsthochschule machen, sie studiert Deutsch. Oder sie ist Kommunistin und muss nach Trier zu den Karl Marx Ausstellungen . . . naja, wenn das mal wirkt, Chinesen bekommen aber offenbar ein Visum.

Aber sicher ist das alles nicht. Es gab schon hochrangige Preisverleihungen ohne Preisträger weil die kein Visum erhielten. Trotz offizieller Einladung . . .

W.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 09.05.2018, 11:27
von smile
Nee Werner ... das ungünstigsten was Thai auf der Botschaft machen kann ist lügen! Die jeweiligen Sachbearbeiter/innen machen die Interviews tagein tagaus zeitweise jahrelang. Wenn die nur den Verdacht haben, das da gelogen wird kannst du das Visum vergessen (die begründen die Ablehnung ja nicht und nachweisen müssen sie dir auch nichts) vergessen für alle Zeiten.
Wenn du erstmal den Vermerk: °Sagt offensichtlich die Unwahrheit" (oder so ähnlich) in deinen Akten hast brauchst du es gar nicht nochmal versuchen. Der nächste Sachbearbeiter freut sich, das er schnell fertig ist und Pause bis zum nächsten Termin hat.

Nicht lügen ist auch deshalb besser, weil es mistigschwer ist sich die Lügereien zu merken, wenn man in 2 Jahren nochmal auf Besuch kommen mag.

Das mit dem günstig stornierbaren Ticket kann man natürlich machen. Ist aber unnötige Arbeit. Für ein Besuchervisum braucht man kein Flugticket!

Das mit dem Ticket und Nachweis der Übernachtungen,die werden bei Beantragung eines Touristenvisums benötigt.

Auch wichtig man muss vorher einen Termin machen. Ohne Termin war die Anfahrt für den Ar....

Wenn Thai dann das Visum hat ... zum Flug alle Papiere, die man bei der Botschaft dabei hatte, auch auf die Reise mitnehmen. Das Visum im Pass stellt KEINEN Anspruch da, dass auch die Einreise gewährt werden muss. Bei der letzten Einreise von Nan hatte der scheinbar Langeweile und sich alles durchgelesen und wieder doofe Fragen gestellt.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 09.05.2018, 14:34
von Werner
Ja, die Thai könnte sich ja nach der Einreise als syrischer Flüchtling ausgeben. Da ist doch absolutes Misstrauen angesagt, unbedingt. Manchmal beschäftigen sich Männer aber aber auch nett mit irgendwelchen Papieren, Unterlagen, Anhalten von Autos, weil sie die Frau gut finden und die gerne etwas länger sehen.

Lügen muss man nicht, wenn man wirklich noch einen weiteren guten Grund hat nach Deutschland zu reisen als nur 3 Monate bei seiner Tante abzuhängen. Daher, vielleicht findet man einen weiteren guten Grund als nur "Besuch", "Liebe". . .

W.

Re: Verwandte einladen

Verfasst: 09.05.2018, 17:52
von smile
Ich hab da so meine Zweifel ob man bei einem Besuchervisum mehr Gründe als "Besuch" haben muss. Was spricht denn dagegen, wenn man 3 Wochen Monate bei der Familie rumhängt?
Sollte die Tante ein thail. Restaurant haben, eine bettlägerig Schwiegermutter etc. ... dann hält man da besser die Klappe drüber! Das riecht nach "Schwarzarbeit" wie ein toter Hund der 4 Wochen in der Sonne liegt.